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Eine
Besonderheit stellt das Forwarddarlehen in Form eines sog.
‚Schnelltilgerdarlehens‘ dar.
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Bei einem Schnelltilgerdarlehen sind
Zinsbindungszeit und Gesamtlaufzeit identisch, so
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dass der Tilgungssatz exakt so bemessen
ist, dass das Darlehen zum Ende der
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Zinsbindung vollständig zurückgeführt ist. Eine weitere
Anschlussfinanzierung entfällt
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damit und somit auch das Risiko einer
Ratenerhöhung infolge gestiegener Zinsen.
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Da unsere Kooperationsbanken
Forwarddarlehen mit bis zu 25 Jahren Zinsbindung
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anbieten, kann diese Variante auch noch
recht ‚junge‘ Baufinanzierungen, die sich
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noch in der ersten Zinsbindungsfrist
befinden, vollständig gegen zukünftige
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Zinserhöhungen absichern, und zwar selbst
dann, wenn der anfängliche Tilgungssatz
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nur mit 1% vereinbart wurde, was bei
einem Zinsniveau von beispielsweise 5%
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zu einer Finanzierungsgesamtlaufzeit von
rd. 35 Jahren führt.
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Ein Beispiel:
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Vor 8 Jahren wurde ein Haus im Wert von
240.000 Euro gebaut und mit einem Kredit
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in Höhe von 150.000 Euro finanziert. Bei
einem angenommenen Nominalzins von 5%
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wurde die Zinsbindung für einen Zeitraum
von 10 Jahren vereinbart und die
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Gesamtdarlehenslaufzeit auf 25 Jahre
ausgelegt, was zu einem anfänglichen
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Tilgungssatz von ca. 2,03% und einer
Monatsrate von ca. 879 Euro führt.
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Die in 2 Jahren noch bestehende
Restschuld beläuft sich in diesem Beispiel
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auf ca. 110.500 Euro. Soll die
ursprüngliche Darlehenslaufzeit von 25 Jahren erhalten
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bleiben, wird die Restlaufzeit ab
Umschuldungstermin folglich 15 Jahre betragen.
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Auf Basis unserer aktuellen Konditionen
kann hier ein Forwarddarlehen mit 15 Jahren
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