Sicherheit bis zur kompletten Entschuldung

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  Eine Besonderheit stellt das Forwarddarlehen in Form eines sog. ‚Schnelltilgerdarlehens‘ dar.
  Bei einem Schnelltilgerdarlehen sind Zinsbindungszeit und Gesamtlaufzeit identisch, so
  dass der Tilgungssatz exakt so bemessen ist, dass das Darlehen zum Ende der
  Zinsbindung vollständig zurückgeführt ist. Eine weitere Anschlussfinanzierung entfällt
  damit und somit auch das Risiko einer Ratenerhöhung infolge gestiegener Zinsen.
     
  Da unsere Kooperationsbanken Forwarddarlehen mit bis zu 25 Jahren Zinsbindung
  anbieten, kann diese Variante auch noch recht ‚junge‘ Baufinanzierungen, die sich
  noch in der ersten Zinsbindungsfrist befinden, vollständig gegen zukünftige
  Zinserhöhungen absichern, und zwar selbst dann, wenn der anfängliche Tilgungssatz
  nur mit 1% vereinbart wurde, was bei einem Zinsniveau von beispielsweise 5%
  zu einer Finanzierungsgesamtlaufzeit von rd. 35 Jahren führt.
     
  Ein Beispiel:
     
  Vor 8 Jahren wurde ein Haus im Wert von 240.000 Euro gebaut und mit einem Kredit
  in Höhe von 150.000 Euro finanziert. Bei einem angenommenen Nominalzins von 5%
  wurde die Zinsbindung für einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart und die
  Gesamtdarlehenslaufzeit auf 25 Jahre ausgelegt, was zu einem anfänglichen
  Tilgungssatz von ca. 2,03% und einer Monatsrate von ca. 879 Euro führt. 
     
  Die in 2 Jahren noch bestehende Restschuld beläuft sich in diesem Beispiel
  auf ca. 110.500 Euro. Soll die ursprüngliche Darlehenslaufzeit von 25 Jahren erhalten
  bleiben, wird die Restlaufzeit ab Umschuldungstermin folglich 15 Jahre betragen.
  Auf Basis unserer aktuellen Konditionen kann hier ein Forwarddarlehen mit 15 Jahren
 
   
 
 

Kalkulation und Anfrage Ihres Forwarddarlehens