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Nachrangiges Forwarddarlehen

Grundsätzlich setzen praktisch alle Anbieter von Forwarddarlehen bei der Veröffentlichung ihrer Zinssätze voraus, dass die Besicherung des Darlehens über eine erstrangige Grundschuld erfolgt. Dabei kann in den meisten Fällen eine bereits bestehende Grundschuld von der alten Bank an die neu finanzierende abgetreten werden, was mit deutlich niedrigeren Kosten für den Darlehensnehmer verbunden ist. Auch die hier veröffentlichten Zinssätze setzen grundsätzlich voraus, dass das jeweilige Darlehen in Form einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch Abteilung III besichert wird.

Nun kommt es aber durchaus vor, dass eine Anschlussfinanzierung zu einem Zeitpunkt gesucht wird, wo noch eine andere Finanzierung für das identische Finanzierungsobjekt besteht.

Beispiel:

Im Jahr 2008 wurde ein neu gebautes Einfamilienhaus (Gesamtkosten 260.000 Euro) mit 2 Darlehen einer Bank finanziert:

  • 100.000 Euro mit einer Sollzinsbindung von 15 Jahren
  •  80.000 Euro mit einer Sollzinsbindung von 5 Jahren

Es war angedacht, das kleinere Darlehen mit der Sollzinsbindungszeit von 5 Jahren zum Ende vollständig aus Eigenmitteln zu tilgen, weshalb man sich bewusst für diese Kombination entschieden hat. Aus irgendwelchen Gründen stehen diese Eigenmittel nun aber doch nicht zur Verfügung. Gleichwohl besteht der Wunsch, diesen Finanzierungsteil schon jetzt in Form eines Forwarddarlehens gegen mögliche Zinssteigerungen abzusichern.Die aktuell finanzierende Bank legt jedoch kein attraktives Angebot für eine Anschlussfinanzierung vor.

Das Problem:
Zwar kann das entsprechende Darlehen in 3 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst oder zu einem anderen Kreditinstitut umgeschuldet werden, jedoch verbleibt die aktuell finanzierende Bank danach als erstrangiger Gläubiger im Grundbuch. Welche Bank auch immer die Anschlussfinanzierung der 80.000 Euro übernimmt, die ihr zur Verfügung gestellte Besicherung im Grundbuch steht hinter der erstrangigen Grundschuld von 100.000 Euro.

Für diese Konstellation werden die meisten Finanzierungsanbieter kein Angebot abgeben. Schon gar nicht wird es Ihnen auch nur ansatzweise gelingen, einen Zinssatz auf einschlägigen Internetseiten zu ermitteln, auch nicht bei uns.

Dennoch gelingt es uns regelmäßig, auch für diese Konstellation ein attraktives Forwarddarlehen zu verhandeln.