Anschlusskredite mit Kündigungsrecht
Möglicherweise möchten Sie Ihre laufende Baufinanzierung gegen evtl. zukünftige Zinssteigerungen absichern, sehen aber andererseits das Risiko einer erneuten langfristigen Vertragsbindung. Sollten sich die Pläne im Hinblick auf Ihre Immobilie ändern und Sie einen Verkauf in Erwägung ziehen, kann ein bereits abgeschlossenes Forwarddarlehen nur mit den üblichen Rückabwicklungskosten vorzeitig aufgehoben werden. Diese richten sich im wesentlichen nach der Differenz des im Forwarddarlehen vereinbarten Zinssatzes zum Wiederanlagezinssatz des Pfandbriefmarktes. Ganz besonders teuer wird es, wenn die erwartete Zinssteigerung ausgeblieben ist und der Zins am Kapitalmarkt zwischenzeitlich sogar gefallen ist. Schnell können dann 10% und mehr des Darlehensbetrages an Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Diese Kosten entstehen auch dann, wenn das Forwarddarlehen noch gar nicht abgerufen wurde.
Für die Lösung dieses Problems bieten wir Ihnen Forwarddarlehen mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht an. Dieses Kündigungsrecht kann - ja nach Anbieter - frühestens 2 Jahre bis 3 Jahre nach Auszahlung ausgeübt werden. Wird ein Forwarddarlehen vor dessen Auszahlung vorzeitig gekündigt, wird dadurch selbst bei der 3-jährigen Frist die Vorfälligkeitsentschädigung deutlich gemindert.
Dieses weitgehende vorzeitige Kündigungsrecht lassen sich die Anbieter natürlich vergüten. Auch wenn der Zuschlag beim Anbieter selbst für die Option nur beispielsweise 0,3% beträgt und somit bezahlbar erscheint, kann der Unterschied hier deutlich größer sein, wenn der Vergleich anbieterübergreifend vorgenommen wird:
Beispiel:
Gesucht wird ein Forwarddarlehen über 180.000 Euro, Ablösetermin der laufenden Finanzierung ist in 18 Monaten. Der Zinssatz soll 10 Jahre festgeschrieben werden, die Wunschrate beträgt 900 Euro. Die Immobilie hat einen Wert von 240.000 Euro.
Da die Möglichkeit einer vorzeitigen Kredittilgung durch eine vielleicht zufließende Erbschaft gesehen wird, könnte ein Forwarddarlehen mit vorzeitigem Kündigungsrecht in Betracht kommen.
Auszahlungsbetrag: 180.000 Euro / Sollzinsbindung: 10 Jahre |
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Klassisches Forwarddarlehen |
Forwarddarlehen mit Kündigungsrecht |
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| Sollzinssatz: 3,10% | Sollzinssatz: 5,14% | |
| effektiver Jahreszins: 3,14% | effektiver Jahreszins: 5,26% | |
| anfänglicher Tilgungssatz: 3,57% | anfänglicher Tilgungssatz: 1,53% | |
| Monatsrate: 1.000,00 Euro | Monatsrate: 1.000,00 Euro | |
| Restschuld nach 10 Jahren: 104.778 Euro | Restschuld nach 10 Jahren: 144.095 Euro | |
Berechnungsbeispiele Stand 03.02.2012 (freibleibend und unverbindlich) |
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Die Kündigungsoption kann somit auch eingesetzt werden, wenn sich die Entscheidung für ein Forwarddarlehen auf Grund zwischenzeitlich wieder gesunkener Zinsen als unglücklich erweist, weil zum Anschlussfinanzierungszeitpunkt deutlich günstigere Angebote für eine Umschuldung verfügbar sind.

