Anschlusskredite mit Kündigungsrecht

Möglicherweise möchten Sie Ihre laufende Baufinanzierung gegen evtl. zukünftige Zinssteigerungen absichern, sehen aber andererseits das Risiko einer erneuten langfristigen Vertragsbindung. Sollten sich die Pläne im Hinblick auf Ihre Immobilie ändern und Sie einen Verkauf in Erwägung ziehen, kann ein bereits abgeschlossenes Forwarddarlehen nur mit den üblichen Rückabwicklungskosten vorzeitig aufgehoben werden. Diese richten sich im wesentlichen nach der Differenz des im Forwarddarlehen vereinbarten Zinssatzes zum Wiederanlagezinssatz des Pfandbriefmarktes. Ganz besonders teuer wird es, wenn die erwartete Zinssteigerung ausgeblieben ist und der Zins am Kapitalmarkt zwischenzeitlich sogar gefallen ist. Schnell können dann 10% und mehr des Darlehensbetrages an Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Diese Kosten entstehen auch dann, wenn das Forwarddarlehen noch gar nicht abgerufen wurde.

Für die Lösung dieses Problems bieten wir Ihnen Forwarddarlehen mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht an. Dieses Kündigungsrecht kann - ja nach Anbieter - entweder bereits kurz nach Auszahlung des Forwarddarlehens oder frühestens 2 Jahre danach von Ihnen wahrgenommen werden. Wird ein Forwarddarlehen vor dessen Auszahlung vorzeitig gekündigt, wird dadurch selbst bei der 2-jährigen Frist die Vorfälligkeitsentschädigung deutlich gemindert.

Die Kündigungsoption kann somit auch eingesetzt werden, wenn sich die Entscheidung für ein Forwarddarlehen auf Grund zwischenzeitlich wieder gesunkener Zinsen als unglücklich erweist, weil zum Anschlussfinanzierungszeitpunkt deutlich günstigere Angebote für eine Umschuldung verfügbar sind.

Kalkulation und Anfrage Ihres Forwarddarlehens