Im ersten Halbjahr 2009 hat sich das allgemeine Zinsniveau für Baufinanzierungen wieder nach oben bewegt, obwohl die Notenbanken die Leitzinsen auf historische Tiefststände gesenkt haben.
Für alle Baufinanzierungskunden bedeutet dies dass das Thema Zinsentwicklung in den kommenden Jahren mit angemessener Aufmerksamkeit begegnet werden sollte.
Wer bereits vor einigen Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen hat, wird sich möglicherweise Gedanken darüber machen, ob das Zinsniveau auch dann noch so attraktiv ist, wenn die Zinsbindung abläuft oder ob einem nicht gerade das Pech widerfährt, sich ausgerechnet zum Zeitpunkt der neuen Zinsfestschreibung auf einem vergleichsweise höheren Zinsniveau zu befinden.
Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen interessante Lösungen für Ihre zukünftige Anschlussfinanzierung in Form von sog. "Forwarddarlehen" an. Hierbei handelt es sich um eine Baufinanzierung mit einem bereits heute festgelegten Auszahlungszeitpunkt, der bis zu 60 (!!!) Monate in der Zukunft liegen kann.
Es ist durchaus möglich sich das momentan immer noch attraktive Zinsniveau bereits für die kommende Zinsfestschreibungsperiode einzukellern. Im Fachjargon spricht man dabei von sogenannten "Forwarddarlehen". Diese Darlehen werden heute mit dem Zweck verbindlich abgeschlossen, ein in Zukunft auslaufendes Hypothekendarlehen abzulösen.
Es gibt bei Forwarddarlehen einige grundsätzliche Dinge, die Sie wissen sollten:
- Forwarddarlehen berechnen sich aus dem aktuellen Zins des jeweiligen Kreditinstituts zzgl. eines Forward-Aufschlags. Je weiter der Ablösezeitpunkt in der Zukunft liegt, d.h. je länger der Forward-Zeitraum ist, desto höher ist dieser Zuschlag, da das Kreditinstitut über einen längeren und damit schwieriger zu kalkulierenden Zeitraum den vereinbarten Zinssatz garantieren muss.
- Mit Abschluss des Forwarddarlehensvertrages kommt (nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen) ein rechtsverbindlicher Darlehensvertrag zustande. Benötigt man das Geld - aus welchen Gründen auch immer - zum Zeitpunkt der vorgesehenen Ablösung nicht mehr, wird der Vertrag unter Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung rückabgewickelt. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann - beeinflusst von der zwischenzeitlichen Zinsentwicklung - durchaus 10 % und (deutlich) mehr vom Darlehensbetrag ausmachen ! Wer diesem Dilemma entgehen möchte, dem bieten wir Sonderlösungen mit einer erweiterten Kündigungsoption an.
- Grundsätzlich dienen Forwarddarlehen der Ablösung von in Zukunft auslaufenden Hypothekendarlehen. Eine Aufstockung des Kreditbetrages im Rahmen der Anschlussfinanzierung sollte in Ihrem Interesse nur vorgenommen werden, wenn mit dem zusätzlich aufgenommenen Geld werterhöhende Investitionen (z. B. Energiersparmaßnahmen) am Objekt vorgenommen werden. Von einer Umfinanzierung laufender Ratenkredite raten wir grundsätzlich ab, weil mit dem augenscheinlichen Vorteil der wesentlich geringeren Rate eine extreme Tilgungsverlängerung einhergeht; schnell wird damit der PKW nicht innerhalb von 5 sondern innerhalb von 20 Jahren abbezahlt und es ist zu bezweifeln, dass Sie den Wagen dann noch nutzen...
- Forwarddarlehen dienen ausschließlich der Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist. Sie können nicht abgeschlossen werden, um ein noch gar nicht im Besitz befindliches Objekt, das man irgendwann in Zukunft erwerben möchte, zu finanzieren!
Hinweise zum Angebot und zum Formular:
- Der ermittelte Zinssatz ist unverbindlich und freibleibend. Ein konkretes Angebot kann erst mit Zugang der kompletten Beleihungsunterlagen abgegeben werden.
- Bzgl. des abzulösenden Betrages setzen Sie bitte nicht die heutige Restschuld an, sondern die zum Zeitpunkt der Umschuldung abzgl. etwaiger Zwischen / Sondertilgungen. Nutzen Sie zur Errechnung der Restschuld unseren im Formular integrierten Restschuldrechner !
- Wir fragen im Formular ganz bewusst nicht nach der gewünschten Tilgungshöhe, sondern nach der gewünschten Zeit bis zur kompletten Entschuldung. Wer also seine Anschlussfinanzierung beispielsweise im Jahr 2012 benötigt und sich vorgenommen hat bis 2030 schuldenfrei zu sein, trägt hier ein Datum im Jahr 2030 ein.
Was grundsätzlich gar nicht geht:
- Leider können auch wir keine Umschuldungslösungen für Problemfälle anbieten, d.h. seitens der Bank gekündigte oder nicht ordnungsgemäß bediente Finanzierungen werden ebensowenig umfinanziert wie sämtliche Antragsteller mit einer mit einem Negativeintrag belasteten Kreditauskunft (SchufA).
- Anschlussfinanzierungen nachrangiger Grundschuldarlehen werden nur begleitet wenn die Vorlasten gering sind. Die in unserem Online-Rechner ermittelten Zinssätze gelten dann i.d. R. nicht.
...und schließlich:
- Eine Baufinanzierung während der Zinsbindungszeit umzufinanzieren lohnt sich in den wenigsten Fällen, da die seitens der Bank erhobene Vorfälligkeitsentschädigung meist sehr viel höher ist als die bezogen auf die Restlaufzeit evtl. gesparten Zinsen. Im übrigen muss eine Bank eine außerordentliche Kündigung seitens des Darlehensnehmers nur dann akzeptieren, wenn ein wichtiger Grund wie z. B. der Verkaufsfall der Immobilie vorliegt. In allen anderen Fällen ist die Abgabe einer vorzeitigen Ablösung einer Hypothek freiwillig.
Berechnung und Anfrage Ihres Forwarddarlehens