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Checkliste

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Forwarddarlehen jetzt abschließen - ja oder nein?
Unsere Checkliste hilft!
     
Ein Forwarddarlehen könnte in Ihrem Fall Sinn machen, wenn...
 
Von einem Forwarddarlehen ist bei Ihnen abzuraten, wenn...
  • Sie Ihre Immobilie höchstwahrscheinlich noch für lange Zeit (mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Zinsbindung des Forwarddarlehens) behalten werden, ganz gleich ob selbst genutzt oder vermietet.
 
  • Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Immobilie nicht doch innerhalb der kommenden Jahre verkaufen möchten.
  • Sie Ihre zukünftige Einkommensentwicklung insoweit überblicken können, dass Ihr Einkommen selbst im ungünstigsten Fall immer eine problemlose Bedienung der Kreditraten zulässt. Bedenken Sie, dass die Kreditgeber in den meisten Fällen die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der geplanten Darlehensauszahlung noch einmal überprüfen.
 
  • Ihre Einkommenshöhe stark schwankt und im ungünstigsten Fall ('Worst-Case-Szenario') die Bedienung der Finanzierungsraten nicht mehr glaubwürdig sichergestellt werden kann.Wenn Sie beispielsweise selbständig sind und zum Umschuldungstermin gerade ein schwaches Geschäftsjahr abgeschlossen haben, könnten Sie hier unter Umständen in Schwierigkeiten geraten.
  • Sie einen hohen Wert auf Planungssicherheit bei Ihrer Immobilienfinanzierung legen.
 
  • Sie berufliche Veränderungen nicht weitestgehend ausschließen können. Wenn Sie gerade umschulden möchten, während Sie bei einem neuen Arbeitgeber noch in der Probezeit stehen, ist die erforderliche Einkommenssicherheit möglicherweise nicht ausreichend sichergestellt.
  • Ihre Haushaltsrechnung bei einem theoretisch wieder steigenden Zinsniveau zu stark belastet wird, möglicherweise forciert durch eine jetzt nicht mehr zufließende Förderung in Form von Eigenheimzulage oder Baukindergeld
 
  • bei Ihnen mehrere Darlehen zu unter-schiedlichen Terminen abzulösen sind, die um mehr als 3 Monate auseinanderliegen. In diesem Fall muss immer eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden!
  • Sie auch für den Fall, dass sich der Abschluss des Forwarddarlehens als wirtschaftliche Fehlentscheidung herausstellt, weil der Hypothekenzins bis zum Umschuldungstermin nicht (genug) gestiegen oder gar gefallen ist, keine schlaflosen Nächte erleiden...
 
  • Sie noch nennenswerte Geldzuflüsse (z. B. durch Erbschaft) erwarten, mit deren Einsatz Sie Ihre laufenden Hypothekenverbindlichkeiten ganz oder zumindest zum großen Teil ablösen können